Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. - Bund BBG

Gesetzliche
Unfallversicherung

Mehr Infos zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Organe & Satzung

Werden Sie Mitglied. Hier finden Sie die Satzung und den Mitgliedsantrag.

Kontakt

Der Erfolg beginnt mit dem ersten Schritt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft effektiv senken: Wir beraten Sie gern!

Herzlich willkommen beim Bund BBG!
Sie haben Fragen zu Ihren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft?
Wir beraten Sie gern – kostenlos und unabhängig!

Jeder Unternehmer in Deutschland ist verpflichtet, seine Beschäftigten bei einem Unfallversicherungsträger zu versichern.
Ein diesbezügliches Wahlrecht steht den Unternehmern nicht zu.

Nicht selten kommt es vor, dass BG-Beiträge zu hoch bemessen werden oder Unternehmen Einsparpotenziale nicht kennen.

Daher hat es sich der Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. – kurz Bund BBG –  zur Aufgabe gemacht, den Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben auf die Finger zu schauen und auf Missstände hinzuweisen.

Diese Kontrollfunktion ist für die zwangsversicherten Unternehmer auch deshalb so wichtig, weil sie die Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung allein zu tragen haben.

Checkliste BG-Beitrag senken - Bund BBG
Dokumente mit Lupe - BG-Beitrag senken - Bund BBG

Ziele​

Der Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. mit Sitz in Hannover ist eine unabhängige und parteipolitisch neutrale Vereinigung von beitragszahlenden Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung und sonstigen Interessierten in diesem Bereich.

Ziel des Vereins ist die Förderung und Bündelung der Interessen der Beitragszahler. Dieses Ziel wird erreicht durch

  • Beratung der Beitragszahler – unter anderem, wenn es darum geht, BG-Beiträge zu optimieren.
  • Kontrolle der Berufsgenossenschaften
    • Kontrolle der Finanzmittel
    • Kontrolle der gerechten Beitragserhebung gegenüber den Unternehmen
  • Auswertung der
    • Gesetze
    • Satzungen der Berufsgenossenschaften
    • Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften
    • aktuellen Rechtsprechung
  • Vermittlung von Beratungsstellen, die spezielle Erfahrungen im Umgang mit den Berufsgenossenschaften aufweisen können.

Aktuelles

Neuer Gefahrtarif der BG BAU ab 01.01.2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren 4. Gefahrtarif veröffentlicht. Der neue Gefahrtarif tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist gültig für die Beitragsberechnung für Unternehmen, deren Zuständigkeit bei der BG BAU liegt. Diesbezüglich werden die entsprechenden Veranlagungsbescheide am 03.11.2023 an die Unternehmen in Mitgliedschaft der BG BAU verschickt.

weiterlesen »