Betriebssicherheit: Diese Maßnahmen senken die BG-Beiträge

Jeder Arbeitsunfall bringt durch Fehlzeiten des Arbeitsnehmers hohe Kosten für ein Unternehmen mit sich. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben, da hier die Arbeitsabläufe durch Personalausfall oft empfindlich gestört werden. Daher zahlt sich Prävention für Unternehmen immer aus – gesunde Mitarbeiter bedeuten wirtschaftlichen Erfolg.
Arbeitssicherheit und die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen sollten in Unternehmen aber auch deshalb zur Chefsache gemacht werden, weil sich dadurch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung deutlich senken lassen. 
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Unternehmen mit geringen Unfalllasten beim BG-Beitrag besserzustellen als Betriebe mit hohen Unfalllasten!

Durch Prävention weniger an die BG zahlen

Der aktive Arbeitsschutz liegt also im doppelten Sinne im unternehmerischen Interesse: gesunde, leistungsfähige Mitarbeiter sind die Basis des Erfolgs. Mithilfe gezielter Prävention lässt sich durch geringere Beiträge an die Berufsgenossenschaft jedes Jahr bares Geld sparen. Je nach Berufsgenossenschaft können die Nachlässe bis zu 25 Prozent betragen, beispielsweise durch Abschläge auf Basis eines Bonus-Malus-Systems.

Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Sie müssen etwa Unfallverhütungsvorschriften beachten und die Erste Hilfe gut organisieren. Auch eine sorgfältige Einweisung in Arbeitsabläufe ist ein wesentlicher Beitrag zur Prävention. 

Zu weiteren Präventionsmaßnahmen gehören unter anderem:

  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Verbindung mit regelmäßigen Prüfungen
  • Maschinenschutz
  • Regelung der Arbeitsabläufe
  • Durchführung von Unterweisungen (insbesondere für neue Mitarbeiter)
  • sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Einsatz von Sicherheitszeichen (Schildern)
  • ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

Hilfe bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Berufsgenossenschaften unterstützen mit ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Unternehmen bei Maßnahmen rund um Arbeitsschutz und Prävention. Darüber hinaus bieten sie ihren Mitgliedern beispielsweise Schulungen oder Informationen vor Ort durch Fachberater an. Dadurch können Schwachstellen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Doch auch innerbetrieblich können Unternehmen die Arbeitssicherheit effektiv steigern und dadurch die Höhe ihrer BG-Beiträge beeinflussen. Ein wichtiger Schritt dabei ist es, die Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit zu sensibilisieren und aktiv am Prozess zu beteiligen.

Hand in Hand zu mehr Arbeitssicherheit

Unternehmensleitung und Personalabteilung sollten eng zusammenarbeiten, um die Arbeitssicherheit im Betrieb nachhaltig zu verbessern. Zu aktiver Prävention gehört es auch, dass die Vorschriften zur Prävention im Unternehmen „gelebt“ werden. Idealerweise gehen Vorgesetzte mit gutem Beispiel voran und halten alle Vorgaben zum Verhalten auch selbst ein – ein Großteil der Arbeitsunfälle ist verhaltensbedingt!

Darüber hinaus sind ein offener Austausch und regelmäßiges Feedback wichtige Eckpfeiler jeder Unternehmenskultur. So kann unsicheres Vorgehen oder Gefährdungspotenzial direkt angesprochen werden. 

Als hilfreich erwiesen hat es sich außerdem, alle Maßnahmen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Hierbei helfen beispielsweise:

  • die Beteiligung an Arbeitsgruppen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Vorschlagswesen / Ideenmanagement
  • Kummerkasten
  • Teambesprechungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • klar definierte Führungs- und Verhaltensregeln
  • ein umfangreiches Schulungsangebot (z. B. auch durch die entsprechende BG)

Durch die gute Organisation des Arbeitsschutzes kann die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erreicht werden, die dann unmittelbare Auswirkung auf die Höhe der BG-Beiträge eines Unternehmens hat. Zusätzlich sollte der jährliche BG-Bescheid immer sorgfältig geprüft werden. Denn nicht selten schleichen sich hier Fehler ein, etwa weil Unfallkosten falsch zugeordnet wurden.

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