Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. - Bund BBG

Gesetzliche
Unfallversicherung

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Beiträge zur Berufsgenossenschaft effektiv senken: Wir beraten Sie gern!

Herzlich willkommen beim Bund BBG!
Sie haben Fragen zu Ihren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft?
Wir beraten Sie gern – kostenlos und unabhängig!

Jeder Unternehmer in Deutschland ist verpflichtet, seine Beschäftigten bei einem Unfallversicherungsträger zu versichern.
Ein diesbezügliches Wahlrecht steht den Unternehmern nicht zu.

Nicht selten kommt es vor, dass BG-Beiträge zu hoch bemessen werden oder Unternehmen Einsparpotenziale nicht kennen.

Daher hat es sich der Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. – kurz Bund BBG –  zur Aufgabe gemacht, den Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben auf die Finger zu schauen und auf Missstände hinzuweisen.

Diese Kontrollfunktion ist für die zwangsversicherten Unternehmer auch deshalb so wichtig, weil sie die Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung allein zu tragen haben.

Checkliste BG-Beitrag senken - Bund BBG
Dokumente mit Lupe - BG-Beitrag senken - Bund BBG

Ziele​

Der Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. mit Sitz in Hannover ist eine unabhängige und parteipolitisch neutrale Vereinigung von beitragszahlenden Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung und sonstigen Interessierten in diesem Bereich.

Ziel des Vereins ist die Förderung und Bündelung der Interessen der Beitragszahler. Dieses Ziel wird erreicht durch

  • Beratung der Beitragszahler – unter anderem, wenn es darum geht, BG-Beiträge zu optimieren.
  • Kontrolle der Berufsgenossenschaften
    • Kontrolle der Finanzmittel
    • Kontrolle der gerechten Beitragserhebung gegenüber den Unternehmen
  • Auswertung der
    • Gesetze
    • Satzungen der Berufsgenossenschaften
    • Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften
    • aktuellen Rechtsprechung
  • Vermittlung von Beratungsstellen, die spezielle Erfahrungen im Umgang mit den Berufsgenossenschaften aufweisen können.

Aktuelles

Silberner Stift und Zeitung auf Tastatur. News Bund-BBG

Berufsgenossenschaften stellen auf einheitliche Unternehmensnummer um

Alle Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, werden zum 01. Januar 2023 auf eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer umgestellt. Die Umstellung auf die einheitliche Unternehmensnummer soll dazu beitragen, die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Berufsgenossenschaften zukünftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die neue Unternehmensnummer (abgekürzt UNR.S) besteht

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