Aktuelle Informationen rund um das Thema BG-Beiträge haben wir hier für Sie zusammengefasst

Neuer Gefahrtarif der BG BAU ab 01.01.2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren 4. Gefahrtarif veröffentlicht. Der neue Gefahrtarif tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist gültig für die Beitragsberechnung für Unternehmen, deren Zuständigkeit bei der BG BAU liegt. Diesbezüglich werden die entsprechenden Veranlagungsbescheide am 03.11.2023 an die Unternehmen in Mitgliedschaft der BG BAU verschickt.

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Neuer Gefahrtarif der BGHW ab 01.01.2024

Die Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik (BGHW) hat ihren 3. Gefahrtarif veröffentlicht. Der neue Gefahrtarif tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist gültig für die Beitragsberechnung für Unternehmen, deren Zuständigkeit bei der BGHW liegt. Die Berufsgenossenschaften sind dazu verpflichtet, spätestens alle sechs Jahre ihre Gefahrtarife hinsichtlich gegebenenfalls geänderter Risiken zu prüfen

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Berufsgenossenschaften stellen auf einheitliche Unternehmensnummer um

Alle Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, werden zum 01. Januar 2023 auf eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer umgestellt. Die Umstellung auf die einheitliche Unternehmensnummer soll dazu beitragen, die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Berufsgenossenschaften zukünftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die neue Unternehmensnummer (abgekürzt UNR.S) besteht

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Informationen zur Vorschusserhebung der BG-Beiträge bei der VBG

Ab 2022 wechselt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zur Vorschusserhebung der BG-Beiträge. Anstatt die Beiträge wie bisher rückwirkend in einer Summe zu erheben, werden die BG-Beiträge ab 2022 als Vorschuss fällig. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 164 Absatz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit § 25 der

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