Mitgliedschaft
Mitglieder des Bunds der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. können sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personengesellschaften werden. Der Antrag auf Aufnahme ist an den Vorstand des Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. zu richten.
Organe
Organe des Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Eine Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorsitzende des Vorstands des Bund der Beitragszahler der Berufsgenossenschaften e.V. ist Herr Prof. Dr. Eberhard Hamer.