Glossar

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Es gibt in diesem Verzeichnis 1 Begriff, die mit dem Buchstaben Z beginnen.
Z
Zuständigkeit
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmern jeweils von den zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben. Dabei sind nach § 121 SGB VII die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Unternehmen zuständig, soweit sich aus dem SGB VII nicht eine Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bezieht sich immer auf einen Rechtsträger (§ 131 Abs. 1 SGB VII).